Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen unserer Kunden
Da das Thema Krankenfahrten sehr komplex ist, entstehen für Kunden, die bisher keine Erfahrung damit haben, oft viele Fragen. Im Folgenden möchten wir die häufigsten Fragen beantworten, um Ihnen den Einstieg in dieses Thema zu erleichtern. Da insbesondere Fragen zu den entstehenden Kosten oder dem Ablauf einer Krankenfahrt häufig auftreten, haben wir für diese Themenbereiche detailliertere Informationen zusammengestellt.
Unter einer Krankenfahrt versteht man den Transport eines Patienten zu einer medizinisch zwingend notwendigen (ärztlichen oder therapeutischen) Behandlung sowie die Rückfahrt von dieser Behandlung.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten: Ob Sie sich in Schwalbach, Bad Soden, Sulzbach, Eschborn, Kronberg oder in der Umgebung befinden, rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für die Beförderung mit dem Taxi oder Mietwagen übernimmt, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung. Diese erhalten Sie üblicherweise gleichzeitig mit einer Überweisung zu einem Facharzt, einer Einweisung ins Krankenhaus oder einem Rezept für eine mehrmalige Physiotherapie. Diese Bescheinigung, umgangssprachlich oft als "Taxischein" bezeichnet, ist die Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse - jedoch noch keine Garantie für eine vollständige Kostenübernahme.
Für einige Krankenfahrten ist zudem eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich. Bei der Beantragung solcher Genehmigungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
In den meisten Fällen kann Ihnen Ihre Arztpraxis bereits eine erste Einschätzung darüber geben, ob Sie Anspruch auf eine Krankenbeförderung haben. Bei unklaren Fällen empfiehlt es sich jedoch, direkt Ihre Krankenkasse zu kontaktieren. Alternativ können Sie auch gerne uns ansprechen!
Grundsätzlich haben alle Patienten nach vorheriger ärztlicher Verordnung und Genehmigung Anspruch auf eine Krankenbeförderung, wenn sie eine sogenannte hochfrequente Behandlung benötigen. Zu diesen hochfrequenten Behandlungen gehören:
- Dialyse
- Onkologische Strahlentherapie
- Onkologische Chemotherapie
Folgende Fahrten genehmigungsfrei:
- zu stationären Krankenhausbehandlungen oder Rückfahrten davon
- zu vor- oder nachstationären Krankenhausbehandlungen (Voruntersuchungen bis zu 5 Werktage vor stationärer Aufnahme / Nachuntersuchungen bis zu 10 Werktage nach Entlassung)
- zu stationär ersetzenden, ambulant durchgeführten Operationen (gemäß §115 b SGB V)
- zu Vor- oder Nachbehandlungen einer ambulanten OP (bis zu 5 Werktage vorher / bis zu 10 Tage nachher)
Seit dem 01.01.2019 sind durch das Inkrafttreten des Pflegepersonalstärkungsgesetzes einige Aspekte der Krankenbeförderung vereinfacht worden: Für die meisten Patienten mit einer nachgewiesenen dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung gilt eine „Genehmigungsfiktion“. Das bedeutet, sie können allein mit der ärztlichen Verordnung, ohne zusätzliche Genehmigung der Krankenkasse, Fahrten in Anspruch nehmen.
Eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung liegt vor, wenn:
- Pflegegrad 4 oder 5 besteht,
- Pflegegrad 3 mit einem zusätzlichen Merkzeichen für dauerhaft eingeschränkte Mobilität vorliegt (zum Beispiel: Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“),
- Pflegegrad 3 besteht und bereits 2016 die Pflegestufe 2 vorlag, oder
- ein Schwerbehindertenausweis mit einem der drei Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ vorhanden ist.
Wir heißen nicht nur Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gemäß den oben beschriebenen Bestimmungen willkommen, sondern auch Patienten mit privater Krankenversicherung (PKV). Leider können wir Ihnen keine Auskunft über eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre PKV geben. Hierzu empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihren Versicherer zu wenden.
Haben Sie weitere Fragen?
Falls Ihre spezifische Frage noch nicht beantwortet wurde, stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Rufnummer 06196/586 538 0 oder per E-Mail. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.