Durch eine ärztliche Verordnung können medizinisch notwendige Krankentransporte wie Tragestuhl-, Liegend- oder Rollstuhlfahrten in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Hierzu ist ein Transportschein erforderlich, den Ihr Arzt ausstellt.
Entlassungen oder Einweisungen im Rahmen stationärer Krankenhausaufenthalte sowie Arztfahrten ab Pflegegrad 3 benötigen keine vorherige Genehmigung.
Bei hochfrequenten Behandlungen wie Dialyse oder onkologischen Therapien ist hingegen eine vorherige Genehmigung erforderlich.
Für alle anderen Fahrten ist es notwendig, die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vor Fahrtantritt einzuholen. So stellen Sie sicher, dass die Kosten übernommen werden und für Sie keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
Wir haben Verträge mit folgenden Krankenkassen:
Jetzt neu: AOK Hessen und IKK
Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung können die Kosten für medizinisch notwendige Krankentransporte von der Krankenkasse übernommen werden, wodurch Ihnen als Versicherter keine zusätzlichen Kosten entstehen. Verträge mit weiteren Krankenkassen sind derzeit in Verhandlung. Sollte Ihre Krankenkasse nicht dabei sein, können wir die Fahrt dennoch durchführen. Sie haben die Möglichkeit, uns im Voraus zu bezahlen und erhalten eine Quittung/Rechnung von uns. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um die Fahrtkosten erstattet zu bekommen.
Krankenfahrten sind vom Arzt verordnete Taxifahrten, die durch einen Transportschein oder eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" geregelt werden. Diese Verordnungen gelten ausschließlich für Fahrten zu Ärzten, Kliniken oder ambulanten Rehaeinrichtungen.
Wir übernehmen die Abrechnung der Verordnung direkt mit Ihrer Krankenkasse, abzüglich Ihres Eigenanteils oder Ihrer Zuzahlung. Es gibt bestimmte Voraussetzungen für die Genehmigung, wobei es sowohl genehmigungsfreie als auch genehmigungspflichtige Fahrten gibt.
Ja, wenn Sie eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung haben.
Darunter fallen Patienten mit einem Schwerbeschädigtenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“ oder Pflegegrad 3+Mz „G“ bzw. Pflegegrad 4+5.
In der Regel übernimmt der Hausarzt diese Aufgabe. Falls Sie jedoch bei Fachärzten in Behandlung sind, erhalten Sie den Transportschein von Ihrem behandelnden Facharzt. Es ist wichtig zu klären, welcher Arzt Ihnen die Therapie, Behandlung oder den Krankenhausaufenthalt verordnet hat. Dieser Arzt sollte auch die "Verordnung zur Krankenbeförderung" ausstellen.
Wenn uns ein ordentlich ausgefüllter Transportschein vorliegt, dann rechnen wir diesen mit ihrer Krankenkasse direkt ab.
Für Serienfahrten zur Chemo- und Strahlentherapie übernehmen wir das gern für Sie. Bitte übergeben Sie unserem Fahrer bei der ersten Fahrt den Serientransportschein. Innerhalb von etwa einer Woche erhalten Sie die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse per Post. Geben Sie bitte den Abschnitt "Für das Transportunternehmen" erneut unserem Fahrer oder senden Sie uns die Genehmigung zu.
Für Fahrten, die keine Genehmigung erfordern, ist keine zusätzliche Genehmigung erforderlich.
Bei ambulanten Operationen ist es wichtig zu klären, ob es sich um eine stationsersetzende ambulante Operation handelt oder "nur" um eine ambulante Operation. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse VORHER einzuholen!
Für alle anderen Fälle müssen Sie bitte die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse selbst einholen.
Diese Fahrten werden von der Krankenkasse (ohne vorherige Einholung der Genehmigung) bezahlt:
"Für uns hat die Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft oberste Priorität, ebenso wie ein perfekter Service."
Ihr Team vom Fahrdienst RUF
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