Unsere Fahrpreise

Fahrtkosten bei verordneten Fahrten

Durch eine ärztliche Verordnung können medizinisch notwendige Krankentransporte wie Tragestuhl-, Liegend- oder Rollstuhlfahrten in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Hierzu ist ein Transportschein erforderlich, den Ihr Arzt ausstellt.

Entlassungen oder Einweisungen im Rahmen stationärer Krankenhausaufenthalte sowie Arztfahrten ab Pflegegrad 3 benötigen keine vorherige Genehmigung.

Bei hochfrequenten Behandlungen wie Dialyse oder onkologischen Therapien ist hingegen eine vorherige Genehmigung erforderlich.

Für alle anderen Fahrten ist es notwendig, die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vor Fahrtantritt einzuholen. So stellen Sie sicher, dass die Kosten übernommen werden und für Sie keine zusätzlichen Gebühren anfallen.

Wir haben Verträge mit folgenden Krankenkassen:

Techniker Krankenkasse (TK)
HEK – Hanseatische Krankenkasse
DAK-Gesundheit
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
AOK Hessen

Jetzt neu: AOK Hessen und IKK

AOK Hessen

Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung können die Kosten für medizinisch notwendige Krankentransporte von der Krankenkasse übernommen werden, wodurch Ihnen als Versicherter keine zusätzlichen Kosten entstehen. Verträge mit weiteren Krankenkassen sind derzeit in Verhandlung. Sollte Ihre Krankenkasse nicht dabei sein, können wir die Fahrt dennoch durchführen. Sie haben die Möglichkeit, uns im Voraus zu bezahlen und erhalten eine Quittung/Rechnung von uns. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um die Fahrtkosten erstattet zu bekommen.

Fahrtkosten für Selbstzahler / Privatfahrten


Die Preise gelten für Fahrten ab Schwalbach am Taunus.
Bei weiterer Anfahrt können zusätzliche Anfahrtskosten anfallen.  Alle genannten Preise enthalten die gesetzliche MwSt. 

Weitere Kosten

Bearbeitungsgebühren

In unseren Fahrzeugen akzeptieren sowohl Bargeld als auch Kartenzahlung. Folgende Karten nehmen wir an:

Einige Informationen

Was sind Krankenfahrten?

Krankenfahrten sind vom Arzt verordnete Taxifahrten, die durch einen Transportschein oder eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" geregelt werden. Diese Verordnungen gelten ausschließlich für Fahrten zu Ärzten, Kliniken oder ambulanten Rehaeinrichtungen.

Wir übernehmen die Abrechnung der Verordnung direkt mit Ihrer Krankenkasse, abzüglich Ihres Eigenanteils oder Ihrer Zuzahlung. Es gibt bestimmte Voraussetzungen für die Genehmigung, wobei es sowohl genehmigungsfreie als auch genehmigungspflichtige Fahrten gibt.

Kann ich zum Hausarzt auch mit Transportschein fahren?

Ja, wenn Sie eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung haben.
Darunter fallen Patienten mit einem Schwerbeschädigtenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“ oder Pflegegrad 3+Mz „G“ bzw. Pflegegrad 4+5.

Wer erstellt mir einen Transportschein?

In der Regel übernimmt der Hausarzt diese Aufgabe. Falls Sie jedoch bei Fachärzten in Behandlung sind, erhalten Sie den Transportschein von Ihrem behandelnden Facharzt. Es ist wichtig zu klären, welcher Arzt Ihnen die Therapie, Behandlung oder den Krankenhausaufenthalt verordnet hat. Dieser Arzt sollte auch die "Verordnung zur Krankenbeförderung" ausstellen.

Wer rechnet mit der Krankenkasse ab?

Wenn uns ein ordentlich ausgefüllter Transportschein vorliegt, dann rechnen wir diesen mit ihrer Krankenkasse direkt ab.

Wer beantragt die Genehmigung?

Für Serienfahrten zur Chemo- und Strahlentherapie übernehmen wir das gern für Sie. Bitte übergeben Sie unserem Fahrer bei der ersten Fahrt den Serientransportschein. Innerhalb von etwa einer Woche erhalten Sie die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse per Post. Geben Sie bitte den Abschnitt "Für das Transportunternehmen" erneut unserem Fahrer oder senden Sie uns die Genehmigung zu.

Für Fahrten, die keine Genehmigung erfordern, ist keine zusätzliche Genehmigung erforderlich.

Bei ambulanten Operationen ist es wichtig zu klären, ob es sich um eine stationsersetzende ambulante Operation handelt oder "nur" um eine ambulante Operation. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse VORHER einzuholen!

Für alle anderen Fälle müssen Sie bitte die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse selbst einholen.

Genehmigungsfreie Fahrten:

Diese Fahrten werden von der Krankenkasse (ohne vorherige Einholung der Genehmigung) bezahlt:

  • Voruntersuchung zur stationären Einweisung
    (Einweisung muss innerhalb von 5 Werktagen erfolgen)
     
  • stationäre Einweisung und Entlassung
     
  • Nachuntersuchung nach stationärer Entlassung
    innerhalb 14 Tagen ab Entlassungstag (maximal 5 Behandlungstage)
     
  • Voruntersuchung zur stationsersetzenden ambulanten Operation* (muss innerhalb von 5 Werktagen erfolgen)
     
  • Stationsersetzende ambulante Operation* (Hin- und Rückfahrt)
  • Nachuntersuchung stationsersetzend ambulanter Operation* innerhalb von 14 Tagen ab OP-Tag (maximal 5 Behandlungstage)
     
  • Fahrten mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung: darunter fallen Patienten mit einem Schwerbeschädigtenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“ oder Pflegegrad 3+Mz“G“ bzw. Pflegegrad 4+5.
     
  • Für alle Krankenfahrten ist eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten (grundsätzlich 10%, mindestens jedoch 5,- € und
    höchstens 10,- €). Dies entfällt bei vorliegender Zuzahlungsbefreiung.
    * bitte bei ihrer Krankenkasse erfragen!

Wie ist die Zuzahlung geregelt?

  • Krankenfahrten sind generell mit gesetzlicher Zuzahlung.
    Diese entfällt bei Zuzahlungsbefreiung.
     
  • Grundsätzlich zahlen Versicherte Zuzahlungen in Höhe von
    10 Prozent, mindestens jedoch 5,- € und höchstens 10,- €
  • Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent bis der zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
    Der Gesetzgeber geht dabei von einem Familienbruttoeinkommen aus.
     
  • Besondere Regelungen gelten für chronisch Kranke:
    Für Versicherte, die wegen der selben Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt grundsätzlich eine geringere Belastungsgrenze von nur 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

"Für uns hat die Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft oberste Priorität, ebenso wie ein perfekter Service."
Ihr Team vom Fahrdienst RUF

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